Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27.01.2017 (12 K 255/16):

Ein privater Arbeitgeber hat bei Unfällen von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Erstattung des Arbeitsentgelts, das er über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf der Grundlage einer individualvertraglichen Vereinbarung leistet.