BGH: Instandsetzungs- und Kostentragungspflicht des Sondernutzungsberechtigten

Von |2017-05-25T09:56:04+00:00Mai 25th, 2017|Wohnungseigentumsrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2016 (V ZR 91/16): WEG § 16 Abs. 2 Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen.