BAG: Einführung elektronischer Zeiterfassung – Initiativrecht des Betriebsrats
Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 –, Pressemitteilung 35/22: "Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im [...]