BAG: Beiordnung eines Notanwalts

Von |2017-05-28T12:39:30+00:00Mai 28th, 2017|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 10.01.2017 (10 AZN 938/16 (A)): Die Beiordnung eines Notanwalts setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Aussichtslosigkeit besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann.