BGH: Zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Kindesunterhalt
BGH, Beschluß vom 09.03.2022 (XII ZB 233/21): a) Auch beim Kindesunterhalt können grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils neben den Zinszahlungen zusätzlich die Tilgungsleistungen berücksichtigt werden, die der Unterhaltspflichtige auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie erbringt (Fortführung der Senatsbeschlüsse BGHZ 213, 288 = FamRZ 2017, 519 und vom 15. Dezember 2021 - [...]