BGH: Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

Von |2017-05-04T06:39:55+00:00Mai 4th, 2017|Wohnungseigentumsrecht|

Bundesgerichtshof,Beschluß vom 17.11.2016 (V ZR 86/16): EGZPO § 26 Nr. 8; GKG § 49a Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers. GKG § 49a Wird mit der gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage die Beseitigung einer baulichen [...]