OLG Nürnberg: Unterhaltspflicht der Eltern bei Wechselmodell

Von |2017-05-23T06:42:03+00:00Mai 23rd, 2017|Familienrecht|

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluß vom 20.12.2016 (11 UF 673/16): Das Kind kann den Unterhalt beim echten Wechselmodell nur gegen den Elternteil geltend machen, der unter Berücksichtigung der beiderseitigen Einkünfte und der erbrachten bedarfsdeckenden (Natural-)Unterhaltsleistungen der Eltern zu einer "Ausgleichszahlung" verpflichtet ist.