KG Berlin: Umgangsrechtliche Loyalitäts- und Wohlverhaltenspflicht
Kammergericht Berlin, Beschluß vom 07.03.2017 (13 WF 39/17): Bis zur Grenze eines paritätischen Wechselmodells, bei dem beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen haben, folgt aus der umgangsrechtlichen Loyalitäts- und Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils, dass grundsätzlich dieser das Kind mit der für den Umgang erforderlichen Bekleidung und Wechselwäsche sowie anderen, für den persönlichen [...]