OLG Hamm: Zur Aufklärung und Standard bei einer psychotherapeutischen Behandlung

Von |2017-05-02T06:38:19+00:00Mai 2nd, 2017|Arzthaftungsrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.11.2016 (I-26 U 16/16): Über die Risiken einer psychotherapeutischen Behandlung ist aufzuklären. Einer Aufklärung über alternative Therapieansätze bedarf es dann nicht, wenn diese Ansätze gleiche Risiken und Erfolgschancen haben. Haben die Therapien gleiche Erfolgschancen und Risiken, hat der Therapeut die Wahl der Behandlungsmethode. Unter Beücksichtigung dieser Grundsätze ist die Kognitive [...]