BGH: Abänderung einer vollstreckbaren Jugendamtsurkunde
Bundesgerichtshof, Beschluß vom 07.12.2016 (XII ZB 422/15): BGB §§ 313, 1601, 1606 Abs. 3 Satz 1; FamFG § 238; SGB VIII §§ 59, 60 a) Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 [...]