Willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub!

Vorab allgemeine Hinweise:

Wir erwarten, daß Sie uns bei Vereinbarung eines Termins über akute Corona-, Grippe- oder Erkältungserkrankungen in Kenntnis setzen!

Im übrigen haben die Corona-Einschränkungen gezeigt, daß viele Anliegen telefonisch oder per Videokonferenz gemeinsam er- und bearbeitet werden können. Diese Möglichkeiten bieten wir im allseitigen Gesundheitsinteresse selbstverständlich auch zukünftig an. Videokonferenzen bieten wir via dem „datenschutzfreundlichen“ Anbieter vOffice an, sei es mittels Smartphone, Tablet oder einen mit einer Kamera ausgestatteten PC/Laptop, also ganz bequem von zu Hause oder wo Sie sich gerade aufhalten, im Grunde gleichwertig zu einem Besuch in unserer Kanzlei und in jedem Falle für alle gesundheitlich sicher.

Weitere Informationen zu vOffice erhalten Sie über den nachstehenden Link: https://www.voffice.pro/datenschutzerklaerung-voffice-software.

Bitte beachten Sie allerdings auch insoweit unsere Hinweise zum Datenschutz, bestehend aus der allgemeinen Datenschutzerklärung (I.) und unseren besonderen Datenschutzhinweisen für Online-Meetings mittels vOffice (II.).

Soweit Sie die Internetseite von „vOffice“ aufrufen, ist der Anbieter von „vOffice“ für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „vOffice“ jedoch nur erforderlich, um sich die Software für die Nutzung von „vOffice“ herunterzuladen. Sie können „vOffice“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zugangsdaten zum Meeting direkt in der „vOffice“-App eingeben. Wenn Sie die „vOffice“-App nicht nutzen wollen oder können, dann sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-Version nutzbar, die Sie ebenfalls auf der Website von „vOffice“ finden.

Im übrigen gilt allgemein, daß Sie uns die für eine Besprechung erforderlichen Unterlagen im Vorfeld per Post, eMail oder Briefkasteneinwurf zur Verfügung stellen. Auf unserer Homepage finden Sie zudem unser Mandantenblatt mit einem Frage- und Hinweisbogen und eine hinterlegte Vollmacht.

Über uns:

Unsere Kanzlei besteht seit November 2000. Wir bieten ein breites Spektrum an Rechtsgebieten und ermöglichen so eine Beratung und Vertretung in zahlreichen Fällen. Insgesamt vier Fachanwaltschaften, zwei weitere erfolgreich absolvierte Fachanwaltskurse und der regelmäßige Besuch von aktuellen Fortbildungsveranstaltungen mit einem nachgewiesenen Zeitaufwand von jährlich durchschnittlich 45 Zeitstunden pro Anwalt sorgen außerdem dafür, daß jedem Mandanten bei der Betreuung seines Falles das nötige Fachwissen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet zugute kommt. Auch die rechtsgebieteübergreifende Fallbearbeitung bspw. bei den Rechtsgebieten Verkehrsrecht/Versicherungsrecht oder Arbeitsrecht/Sozialrecht oder auch Familienrecht/Sozialrecht ist bei uns bestens gewährleistet.

Egal mit welchem Problem sich ein Mandant an unsere Kanzlei Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub wendet, eine kompetente Beratung und bei Bedarf auch gerichtliche Vertretung bieten wir als erfahrene Rechtsanwälte der Kanzlei in jedem Fall. Von der Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte, etwa bei Abmahnungen und Kündigungen, bis hin zu Streitigkeiten im Miet- oder Verkehrsrecht – wir betreuen Sie stets intensiv und umfassend bei Ihren rechtlichen Problemen.

Frau Karin Schaub ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern zugleich auch Fachanwältin für:

  • Familienrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht

Herr Dr. Achim Schaub ist Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für:

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ferner hat Herr Dr. Schaub zwei weitere Fachanwaltskurse erfolgreich absolviert:

  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht

Desweiteren sind wir regelmäßig auch in den nachstehenden Rechtsgebieten tätig:

  • Arzthaftungsrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht u. a.

Sollten Sie also auf der Suche nach einem Rechtsanwalt oder nach einer Rechtsanwältin in Herten und Umgebung sein, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular.

Sollten Sie zur Anreise Ihren Pkw benutzen wollen, gelangen Sie zu einem Routenplaner, wenn Sie den nachfolgenden Lageplan anklicken.

Es befinden sich 2 Besucherparkplätze direkt an der Kanzlei (Zufahrt über die Storckmährstraße). Zudem sind weitere Parkplätze in der näheren Umgebung, z. B. auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Zufahrt über die Langenbochumer Straße) und insbesondere auf dem Mittelstreifen der Breite Straße, so daß Sie selbst in dem letztgenannten Fall lediglich einen Fußweg von maximal 50 bis 100m zurücklegen müssen.

Soweit Sie dagegen zur Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen möchten, empfehlen wir, auf der Homepage des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr die Fahrplanauskunft aufzurufen. Sie können sich dort Ihre individuelle Verbindung für die Hin- und Rückfahrt anzeigen lassen. Es befinden sich in unmittelbarer Umgebung unserer Kanzlei mehrere Haltestellen, von denen aus das Rathaus Westerholt ’nicht zu übersehen‘ ist, so daß Sie nach dem Aussteigen nur noch einen kurzen Fußweg vor sich haben.