OLG Braunschweig: Wahl zwischen Ehescheidung und Eheaufhebung

Von |2017-05-22T10:21:18+00:00Mai 22nd, 2017|Familienrecht|

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluß vom 03.01.2017 (1 WF 241/16): 1. Liegen die Voraussetzungen sowohl der Ehescheidung als auch der Eheaufhebung vor, haben die Ehegatten die Wahl zwischen beiden Anträgen. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig. 2. Beide Ehegatten trifft eine gesteigerte Pflicht, Rücklagen für die Kosten eines bereits absehbaren Eheaufhebungs- oder Scheidungsverfahrens zu bilden, wenn [...]