BGH: Rechtzeitigkeit der Mietzinszahlung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2016 (VIII ZR 222/15): BGB § 556b Abs. 1 Gemäß § 556b Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr nicht darauf an, dass die Miete bis zum dritten [...]