BGH: Ortsübliche Vergleichsmiete bei verspäteter Rückgabe der Mietsache
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2017 (VIII ZR 17/16): Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter gemäß § 546a Abs. 1 Alt. 2 BGB für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist bei beendeten Wohnraummietverträgen nicht nach Maßgabe der auf laufende Mietverhältnisse [...]