Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2016 (7 U 22/16):
Nachzüglervorrang versus Vertrauensgrundsatz bei „grün“:
Je weiter der Farbwechsel der Lichtzeichenanlage auf „grün“ zurückliegt, umso mehr darf der bei „grün“ Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne Nachzügler aus dem Querverkehr der vorhergehenden Ampelphase vertrauen.
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