Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2016 (7 U 22/16):

Nachzüglervorrang versus Vertrauensgrundsatz bei „grün“:

Je weiter der Farbwechsel der Lichtzeichenanlage auf „grün“ zurückliegt, umso mehr darf der bei „grün“ Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne Nachzügler aus dem Querverkehr der vorhergehenden Ampelphase vertrauen.