BGH: Betriebskostenabrechnung – Vorwegabzug bei gemischt genutztem Grundstück

Von |2017-08-23T08:14:50+00:00August 23rd, 2017|Mietrecht|

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.05.2017 (VIII ZR 79/16): Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten.