OLG München: Wettbewerbsverhältnis zwischen KFZ-Versicherung und Abschleppunternehmer
Oberlandesgericht München, Urteil vom 16.03.2017 (29 U 3923/16): Leitsätze: 1. Zur Abrechnung von Abschleppleistungen über Schutzbriefversicherungen, wenn der Versicherungsnehmer auch ADAC-Mitglied ist und sich im Pannenfall an den ADAC gewandt hat. 2. Eine KFZ-Versicherung, die Schutzbriefe auch hinsichtlich notwendiger Abschleppmaßnahmen anbietet, und ein Abschleppunternehmer sind keine Mitbewerber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 [...]