LG Dessau-Roßlau: Eheprobleme schon bei Vertragsschluß? Eigenbedarfskündigung
Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 07.12.2016 (5 T 275/16): Bestehen bei Abschluß eines Mietvertrages erhebliche Ehedifferenzen, begründet alleine dieser Umstand kein rechtsmißbräuchliches Verhalten des Mieters, weil er einen künftigen Eigenbedarf hätte in Erwägung ziehen müssen.