LG Dessau-Roßlau: Eheprobleme schon bei Vertragsschluß? Eigenbedarfskündigung

Von |2017-08-22T06:32:41+00:00August 22nd, 2017|Mietrecht|

Landgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 07.12.2016 (5 T 275/16): Bestehen bei Abschluß eines Mietvertrages erhebliche Ehedifferenzen, begründet alleine dieser Umstand kein rechtsmißbräuchliches Verhalten des Mieters, weil er einen künftigen Eigenbedarf hätte in Erwägung ziehen müssen.