OLG München: Legitimationswirkung der Abtretungsanzeige
Oberlandesgericht München, Beschluß fom 16.05.2017 (25 U 168/17): 1 Die Regelung des § 409 Abs. 1 BGB ist zwar unanwendbar, wenn der angezeigten Abtretung ein Abtretungsverbot entgegensteht. Denn die Vorschrift geht davon aus, dass der Gläubiger, der die Abtretungsanzeige oder Abtretungsurkunde ausstellt, über die Forderung verfügen kann; nur dann ist es nämlich gerechtfertigt, ihn [...]