AG München: Die Tücken im Parkhaus

Von |2017-08-24T07:59:02+00:00August 24th, 2017|Verkehrsrecht, Versicherungsrecht|

Amtsgericht München, Pressemitteilung 47/17 vom 23.06.2017 (122 C 5010/16): Die Tücken im Parkhaus Wer rückwärts in eine Parklücke einfährt und dort ein Hindernis erkennt, muss sich zunächst durch Aussteigen und Inaugenscheinnahme von der Beschaffenheit des hinter ihm liegenden unübersichtlichen Bereichs vergewissern und sein Fahrverhalten anpassen, gegebenenfalls vorwärts einparken. Der Kläger aus Hohenschäftlarn befuhr mit [...]