OLG Hamm: Ärztliche Behandlungsfehler bei der Geburt

Von |2017-08-27T07:58:03+00:00August 27th, 2017|Arzthaftungsrecht|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.04.2017 (26 U 88/16): Bleibt ein CTG pathologisch und ist eine Fetalblutgasanalyse nicht möglich, ist die Geburt mittels Sectio zu beenden. Das Unterlassen einer gebotenen dauernden CTG-Überwachung kann als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein. Auch das Überschreiten der sogen. EE-Zeit von 20 Minuten um fast das Doppelte kann als grober [...]