LG München I: Haftung des behandelnden Arztes bei unterbliebenem Abbruch der künstlichen Ernährung am Lebensende

Von |2017-08-28T07:42:42+00:00August 28th, 2017|Arzthaftungsrecht|

Landgericht München I, Urteil vom 18.01.2017 (9 O 5246/14): 1 Wird ein nicht mehr einwilligungsfähiger, unter Betreuung stehender Patient mittels PEG-Sonde künstlich ernährt und kann mit der künstlichen Ernährung allenfalls noch eine Lebenserhaltung für die Dauer der lebenserhaltenden Maßnahme ohne Aussicht auf Besserung oder zumindest Stabilisierung des gesundheitlichen Zustandes des Patienten erreicht werden, so [...]