Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluß vom 07.12.2015 (2 Ss (OWi) 290/15):

Das Halten eines Mobiltelefons, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, ist tatbestandsmäßig im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO.