Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluß vom 07.12.2015 (2 Ss (OWi) 290/15):
Das Halten eines Mobiltelefons, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, ist tatbestandsmäßig im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluß vom 07.12.2015 (2 Ss (OWi) 290/15):
Das Halten eines Mobiltelefons, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, ist tatbestandsmäßig im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO.
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