Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.09.2015 (28 U 144/14):
Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen Mangelhaftigkeit eines „Oldtimers“ (hier: fehlende Voraussetzungen für die Erteilung eines H-Kennzeichens).
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.09.2015 (28 U 144/14):
Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen Mangelhaftigkeit eines „Oldtimers“ (hier: fehlende Voraussetzungen für die Erteilung eines H-Kennzeichens).
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