Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.01.2016 (3 L 4/16.NW):
Allein das Tragen eines Hörgerätes durch einen Fahrerlaubnisinhaber berechtigt die Fahrerlaubnisbehörde nicht zur Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens.
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.01.2016 (3 L 4/16.NW):
Allein das Tragen eines Hörgerätes durch einen Fahrerlaubnisinhaber berechtigt die Fahrerlaubnisbehörde nicht zur Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens.
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