Bundesverfassungsgericht, BEschluß vom 24.05.2016 (1 BvQ 16/16):
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der eA gegenüber der Ausschöpfung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes – hier: Möglichkeit des Vollstreckungsschutzes gem § 765a Abs 1, Abs 3 ZPO zugunsten einer GmbH & Co. KG
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