Landessozialgericht Bremen, Urteil vom 21.01.2016 (L 6 AS 1200/13):

(Arbeitslosengeld II – Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht – Vorliegen eines Unterhaltstitels – Ermessensausübung – Pfändungsschutz – Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b Abs 3 SGB 2)

1. Das einem Unterhaltsschuldner bewilligte Arbeitslosengeld II ist als soziokulturelles Existenzminimum auch bei einer Erwerbstätigkeit der Auszahlung an Unterhaltsgläubiger entzogen.

2. Eine Abzweigung kommt auch nicht in Höhe des Freibetrages, der bei der Leitungsberechnung von einem zu berücksichtigenden Einkommen abzusetzen ist, in Betracht.