Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 29.04.2016 (436 C 9/16):
Stellt der Vermieter dem Mieter nicht die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegenden Belegkopien zur Verfügung, hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht für die Nachzahlung.
Der Auskunftsanspruch für Wohnungen mit preisgebundenem Wohnraum besteht auch weiter, wenn nach der geforderten Auskunft die Wohnpreisbindung wegfällt.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.