Zum Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen Beschluss, der zur Auskunftserteilung verpflichtet.
BGH: Wert des Beschwerdegegenstandes bei Auskunftserteilung
Über den Autor: Karin Schaub
Rechtsanwältin und Fachanwältin Karin Schaub
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