Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 10.09.2015 (7 U 78/15):
Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Nichtzahlung der Versicherungsprämie setzt den Nachweis des Zugangs einer entsprechenden Prämienrechnung voraus. Nach Versendung mit einfachem Brief besteht für den Versicherer insoweit keine Beweisnot und deshalb auch keine Beweiserleichterung.
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