Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 29.05.2015  (L 9 U 41/13):

Ein auf Kunden wartender Taxifahrer, der von einem sich ihm schreiend und grölend nähernden Mann angeschossen wird, nachdem er diesen zur Ruhe ermahnt hat, erleidet auch dann einen Arbeitsunfall, wenn er mit seiner Aufforderung zur Ruhe über die Sicherung des ungestörten Taxibetriebes hinaus auch die schlafenden Nachbarn schützen will.

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