BAG: Annahmeverzug – Hausverbot

Von |2017-04-16T07:33:42+00:00April 16th, 2017|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2016 (5 AZR 224/16): Nimmt der Arbeitgeber, ohne dass ihn betriebstechnische Umstände daran hindern, die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht an, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 615 Satz 1 iVm. §§ 293 ff. BGB. Liegt ein Fall des Unvermögens des Arbeitnehmers iSd. § 297 BGB vor, regelt § 326 BGB, [...]