BSG: Zur Frage der Rückkehr in die GKV bei Anfechtung des der PKV

Von |2017-04-13T08:20:00+00:00April 13th, 2017|Sozialrecht|

Bundessozialgericht, Urteil vom 29.06.2016 (B 12 KR 23/14 R): Die Anfechtung eines Versicherungsvertrags durch ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit der zuvor vom Versicherten erklärten Kündigung seiner freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse und das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall im Sinn der Regelungen über die [...]