BGH: Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung

Von |2017-04-22T10:46:36+00:00April 22nd, 2017|Familienrecht|

Bundesgerichtshof, Beschluß vom 30.11.2016 (XII ZB 173/16): a) Der Anspruch aus § 1598 a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass die leibliche Abstammung des Kindes nicht bereits durch ein Abstammungsgutachten geklärt ist. b) Ausnahmsweise kann trotz vorliegenden Abstammungsgutachtens ein Bedürfnis nach (weiterer) Klärung und damit ein Anspruch gemäß § 1598 a Abs. [...]