OLG München: Reichweite der Ausschlußklausel „nichteheliche Lebensgemeinschaft“
Oberlandesgericht München,Beschluß vom 03.06.2016 (25 U 1054/15): Leitsätze: Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 4 lit. b ARB-RU-2007 setzt einen ursächlichen Zusammenhang des zwischen nichtehelichen Lebenspartner geführten Rechtsstreits, für den Deckungsschutz begehrt wird, mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft voraus. Der Versicherungsschutz darf nicht weiter verkürzt werden als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet. Als Risikoausschlussklausel [...]