BAG: Betriebliche Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung

Von |2017-04-02T11:36:03+00:00April 2nd, 2017|Arbeitsrecht|

Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 07.06.2016 (1 ABR 25/14): Der Betriebsrat eines Verleiherbetriebs hat regelmäßig kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG für Regelungen über die Anforderungen an eine Schutzkleidung, die der Entleiher bei ihm tätigen Leiharbeitnehmern aufgrund öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutzbestimmungen bereitzustellen hat.