BGH: Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung
Bundesgerichtshof, Urteio vom 01.10.2016 (IV ZR 521/14): In der privaten Unfallversicherung genügt es für einen adäquaten Kausalzusammehang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeeinträchtigung, dass das Unfallereignis an der eingetretenen Funktionsbeeinträchtigung mitgewirkt hat, wenn diese Mitwirkung nicht gänzlich außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt. Eine wesentliche oder richtungsgebende Mitwirkung ist - anders als im Sozialversicherungsrecht - nicht zu verlangen. [...]