Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.01.2015 (L 4 VG 5/14):
Opferentschädigung kann vom Staat nicht verlangen, wer einen Polizisten während einer erkennungsdienstlichen Behandlung beißt und dann durch eine Reflexhandlung des Polizisten zu Schaden kommt.
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