Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 18.3.2015 (L 2 SO 56/15):
Kein Anspruch auf (Weiter-) Gewährung von Sozialhilfe gemäß § 24 SGB XII an eine im Ausland – hier in Italien – mit ihrem italienischen Ehemann und den gemeinsamen Kindern lebende Deutsche nach Wegfall des Rückkehrhindernisses beim Ehemann – nämlich einer Einreisesperre nach Deutschland wegen einer Straftat -.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.