Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2015 (L 6 AS 34/15):

1. Vor Umwandlung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 63 SGB X in einen Zahlungsanspruch scheitert eine Aufrechnung des Jobcenters mit eigenen Zahlungsansprüchen an der vorausgesetzten Gleichartigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen.

2. Die Entstehung der gegenseitigen Forderungen aufgrund des Sozialleistungsverhältnisses begründet noch kein Zurückbehaltungsrecht.