Bundesgerichtshof, Beschluß vom 02.09.2015 (XII ZB 138/15):

Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. September 2010 – XII ZB 383/10 – FamRZ 2010, 1726).