Landgericht Bonn, Urteil vom 19.10.2005 (2 O 22/05):
Kein Schadensersatzanspruch, wenn nach den Gesamtumständen nicht erkennbar ist, dass bestimmte Möbelstücke nicht zum angemeldeten Sperrmüll gehören. Keine Erkundungspflicht.
Landgericht Bonn, Urteil vom 19.10.2005 (2 O 22/05):
Kein Schadensersatzanspruch, wenn nach den Gesamtumständen nicht erkennbar ist, dass bestimmte Möbelstücke nicht zum angemeldeten Sperrmüll gehören. Keine Erkundungspflicht.
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