BGH: Wirksamkeit des ScheidungsfolgenvergleichsBundesgerichtshof, Beschluß vom 01.02.2017 (XII ZB 71/16):Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung.Von Karin Schaub|2017-06-11T07:34:40+00:00Juni 11th, 2017|Familienrecht|Kommentare deaktiviert für BGH: Wirksamkeit des ScheidungsfolgenvergleichsShare This Story, Choose Your Platform!FacebookXRedditLinkedInTumblrPinterestVkE-Mail Über den Autor: Karin Schaub Rechtsanwältin und Fachanwältin Karin Schaub Ähnliche Beiträge BGH: Kindesunterhalt bei mietfreiem Wohnen BGH: Kindesunterhalt bei mietfreiem Wohnen BGH: Zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Kindesunterhalt BGH: Zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Kindesunterhalt OLG Hamm: Freistellung von Darlehenshaftung bei Finanzierung einer dem anderen Ehegatten gehörenden Immobilie OLG Hamm: Freistellung von Darlehenshaftung bei Finanzierung einer dem anderen Ehegatten gehörenden Immobilie BGH: Kindergeld und Kindesunterhalt beim Wechselmodell BGH: Kindergeld und Kindesunterhalt beim Wechselmodell Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters