Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 03.11.2016 (13 UF 109/16):

Das Studium an der Bethel School of Supernational Ministry begründet keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Es steht einem Praktikum gleich, das nicht als angemessene Vorbildung zu einem angestrebten Beruf erforderlich ist.