Amtsgericht Reutlingen, Urteil vom 13.05.2016 (11 C 105/16):
Die Mahnung von säumigem Hausgeld ist beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Grundvergütung abgegolten.
Amtsgericht Reutlingen, Urteil vom 13.05.2016 (11 C 105/16):
Die Mahnung von säumigem Hausgeld ist beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Grundvergütung abgegolten.
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