Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.05.2016 (10 S 34.15):
Die dauerhafte Nutzung einer Wohnung, für die eine Genehmigung als Wohngebäude vorliegt als Ferienwohnung für einen wechselnden Personenkreis stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.
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