Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2015 (9 AZR 179/15):
Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr nach § 4 BUrlG keinen Vollurlaubsanspruch erwerben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2015 (9 AZR 179/15):
Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr nach § 4 BUrlG keinen Vollurlaubsanspruch erwerben.
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