Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2015 (6 Sa 68/14):
1. Die Bezeichnungen „Junior Consultant“ in der Überschrift und „Berufsanfänger“ im Profil einer Stellenanzeige sind je für sich und zusammen keine Indizien für eine Benachteiligung wegen des Alters.
2. „Junior Consultant“ ist ein altersunabhängiger betriebshierarchischer Begriff.
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