Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, Urteil vom 30.07.2015 (12 C 1124/14):

Ein Auftraggeber hat gegenüber seinem Auftragnehmer Anspruch auf Erteilung einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG, die zusätzlich auch Angaben zu dem Lohnanteil für die haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 a Abs. 2 EStG ausweist.

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