LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.05.2015 (10 Sa 86/15 und 10 Sa 108/15, 10 Sa 86/15, 10 Sa 108/15):
1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von sich aus zu erfüllen.
2. Der gesetzliche Mindesturlaub dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten und hat einen arbeitsschutzrechtlichen Charakter.
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